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Pflanzen & Binnenmarkt
Kein Pflanzenpass (nötig)
- Abgabe über Pflanzenbörse
- Abgabe an BG/Institution/Wissenschaftler~innen bei Selbstabholung* & Anlieferung durch Gartenpersonal
- Aufnahme aus BG bzw. Handel bei Selbstabholung* & Mitbringung bzw. eigene Lieferung durch Donor
* Dass wir bei persönlichem Kontakt (vs. Post/Fremdspedition) keinen Pass brauchen, ist ein erleichterndes Entgegenkommen unseres Regierungspräsidiums; das ist in anderen Gärten nicht so
Mit Pflanzenpass
- Abgabe an BG/Institution/Wissenschaftler~innen über Postweg bzw. Spedition (= ohne pers. Kontakt)
- Aufnahme aus BG bzw. Handel, wenn über Postweg, Spedition (= ohne pers. Kontakt)
- Falls Pflanzen ohne Pass ankommen: Ware darf behalten werden. Bei BG: Sammlung dieser Fälle & Report an Regierungspräsidium. Bei Händlern: Lieferant auf Inkorrektheit hinweisen & im Wiederholungsfall Meldung an Regierungspräsidium