Pflanzen & Binnenmarkt
Kein Pflanzenpass (nötig)
- Abgabe über Pflanzenbörse
- Abgabe an BG/Institution/Wissenschaftler~innen bei Selbstabholung & Anlieferung durch Gartenpersonal
- Aufnahme aus BG bzw. Handel bei Selbstabholung & Mitbringung bzw. eigene Lieferung durch Donor
Mit Pflanzenpass
- Abgabe an BG/Institution/Wissenschaftler~innen über Postweg bzw. Spedition (= ohne pers. Kontakt)
- Aufnahme aus BG bzw. Handel, wenn über Postweg, Spedition (= ohne pers. Kontakt)
- Falls Pflanzen ohne Pass ankommen: Ware darf behalten werden. Bei BG: Sammlung dieser Fälle & Report an Regierungspräsidium. Bei Händlern: Lieferant auf Inkorrektheit hinweisen & im Wiederholungsfall Meldung an Regierungspräsidium