Samenexport

Saatgutversand (über unseren Index Seminum)

Jedes Drittland hat seine eigene Auflagen für die Einfuhr von Samen. Zumeist wird für Saatgut wohl ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) nötig sein. Es kann aber auch sein, dass es gar keine Auflagen gibt oder ein PGZ nur für bestimmte Gattungen/Arten erforderlich ist. Über ein einfaches PGZ hinaus kann es im Einzelfall auch weitere besondere Einfuhrbedingungen geben, z. B. dass die Mutterpflanzen während der Kultur beschaut werden müssen oder die Samen im Labor auf bestimmte Viren untersucht wurden. Solche besonderen Angaben müssten dann ggf. im von uns beantragtem PGZ behandelt sein und daher müssen wir vorher vom Empfänger in Erfahrung bringen, ob bzw. was im Einzelnen gefordert ist.

In unserem Index Seminum schreiben wir deshalb:

Dear colleagues from non-EU Botanic Gardens, we would ask you to ensure that, along with your order, you specify any phytosanitary certification or further requirements you may have.

Satzbaustein für direkte Anfragen an uns:

Dear colleagues, Generally, we can provide phytosanitary certifications for seeds. However, please specify any phytosanitary certification or further requirements you may have. We strongly recommend to clarify this with your national plant protection organisation. (It can take several weeks after our application before we recieve a phytosanitary certificate from our authorities.) 

Es kann nicht schaden, wenn wir uns parallel auch auf den JKI-Internetseiten über die spezifischen Regelungen des Drittlandes selber erkundigen, insbesondere für den Fall, dass evtl. überhaupt kein PGZ nötig ist.

Beantragung eines PGZ

Nachdem genau klar ist, dass ein PGZ für einen geplanten Saatgutversand in ein Drittland erforderlich ist und was das Zeugnis im Einzellfall ggf. genau aufweisen soll (cf. „besondere Einfuhrbedingungen“), müssen wir solch ein PGZ online beantragen  Ein PGZ wird uns nach Beantragung grundsätzlich kostenfrei vom Regierungspräsidium Karlsruhe ausgestellt; die Bearbeitung kann einige Wochen dauern.

Falls das Empfängerland für das spezifische Saatgut (Gattung/Art) keine besondere Analysen oder sonstigen Einfurhrbedingungen vorsieht, wird uns das beantragte PGZ (ohne jegliche vorherige Beschau)  postalisch aus Karlsruhe zugestellt. Dieses Original muss dann die Sendung begleiten.

Falls das Empfängerland besondere Analysen oder sonstige Analysen vorsieht, dann ... (to be continued)