PGZ-Verstöße & mögliche Konsequenzen
PGZ-pflichtiges Material kommt ohne PGZ
- Regierungspräsidium ist unverzüglich darüber zu informieren (Saatgut & Pflanzen)
Fälle & mögliche Konsequenzen
- Material wird beim Zoll nicht entdeckt und kommt bei uns an:
Regierungspräsidium kann nachträglich Pflanzen und Samen einsammeln und vernichten, falls erforderllich auch in Form von Amtshilfe, alternativ kann eine eine Vernichtungsanordnung an uns geschickt werden (Maßnahmen müssen natürlich verhältnismäßig sein)
- Pflanzen ohne TRACES-Anmeldung:
Zoll wird vermutlich Kontakt zum PSD aufnehmen, der zuständige PSD, also da wo das Material ankommt, würde entscheiden. Anmeldepflichtige Pflanzen dürfen nur über eine Grenzkontrollstelle eingeführt werden (in BW nur Stuttgart), käme Material z. B. über den Flughafen Rastatt an, ist nicht auszuschließen, dass es ohne Rücksprache vernichtet wird
- Pflanzen mit TRACES-Anmeldung:
Ware ohne PGZ darf auch mit (nachträglicher) Beschau nicht in die EU eingeführt werden. (Eine Beschau kann fehlerhafte Dokumentenprüfung nicht heilen.) Art. 66 Kontrollverordnung bestimmt folgendes: Entweder beschafft der Unternehmer ein PGZ oder die Ware wird vernichtet oder zurückgewiesen.