CITES CITES-Etikett-Verfahren
- Für die Ausgabe von Etiketten ist für uns Frau Grünes zuständig (barbara.fruenes#lubw.bwl.de, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Griesbachstr. 1, 76185 Karlsruhe).
- Der Versand von nachgebautem, nicht-dokumentenfreien Saatgut in ein Drittland kann an andere registrierte Teilnehmer mit CITES-Etiketten erfolgen.
- Jeweils nach erfolgter Ausfuhr solchen Saatguts muss der Original-Abschnitt des genutzten Etiketts an Frau Grünes zurückgesendet werden.
- Dem obligatem CITES-Etiketten-Jahresbericht an Frau Winterscheid und Frau Schankweiler (gabriele.winterscheid#bfn.de, sabine.schankweiler#bfn.de, Bundesamt für Naturschutz, Bonn) sind Kopien der verwendeten Etiketten für die Erfassung dieser Vorgänge beizulegen.
- Dieser Bericht per E-Mail erfolgt immer Anfang Januar für das vergangene Kalenderjahr durch den WL. (Termin ist wiederkehrend im Online-Kalender eingetragen.)