CITES CITES-Etikett-Verfahren

  • Für die Ausgabe von Etiketten ist für uns Frau Grünes zuständig (barbara.fruenes#lubw.bwl.de, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Griesbachstr. 1, 76185 Karlsruhe).
  • Der Versand von nachgebautem, nicht-dokumentenfreien Saatgut in ein Drittland kann an andere registrierte Teilnehmer mit CITES-Etiketten erfolgen.
  • Jeweils nach erfolgter Ausfuhr solchen Saatguts muss der Original-Abschnitt des genutzten Etiketts an Frau Grünes zurückgesendet werden.
  • Dem obligatem CITES-Etiketten-Jahresbericht an Frau Winterscheid und Frau Schankweiler (gabriele.winterscheid#bfn.de, sabine.schankweiler#bfn.de, Bundesamt für Naturschutz, Bonn) sind Kopien der verwendeten Etiketten für die Erfassung dieser Vorgänge beizulegen. 
  • Dieser Bericht per E-Mail erfolgt immer Anfang Januar für das vergangene Kalenderjahr durch den WL. (Termin ist wiederkehrend im Online-Kalender eingetragen.)