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Botanischer GartenGartenordnung

Der Botanische Garten ist eine Einrichtung für Forschung und Lehre der Universität Heidelberg. Für Besucher sind seine Anlagen innerhalb von Öffnungszeiten unter Maßgabe folgender Bestimmungen geöffnet:

Der Besuch des Gartens erfolgt auf eigene Gefahr. Einige Wege erfordern eine besondere Trittsicherheit und insbesondere im Gewächshausbereich besteht auch Rutschgefahr. Bei den Übergängen zwischen den Gewächshäusern ist auf Stufen und Absätze zu achten. Bei Unwetter sind die Gewächshäuser umgehend zu verlassen; im Freilandbereich besteht dann erhöhte Gefahr durch Astbruch. Es erfolgt kein Winterdienst.

Für Personen- und Sachschäden übernimmt die Universität Heidelberg keine Haftung, es sei denn diese beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten ihrer Mitarbeiter.

Kindern unter 12 Jahren ist der Besuch nur unter ständiger Aufsicht Erwachsener gestattet.

Weisungen des Gartenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Wege dürfen nicht verlassen, Grünflächen nicht als Liegewiese benutzt werden.

Der Pflanzenbestand darf weder entfernt noch beschädigt werden. Das Berühren einiger Pflanzen kann zu Vergiftungs- und Verbrennungserscheinungen führen oder allergische Reaktionen auslösen.

Schilder dürfen nicht entfernt oder versetzt werden.

Zweiräder dürfen im Garten nicht benutzt werden.

Hunde sind nicht gestattet. Ausgenommen vom Verbot sind Assistenzhunde.

Rauchen ist in den Gewächshäusern nicht gestattet.

Private Foto- und Filmaufnahmen sind erlaubt und unentgeltlich; eine besondere Genehmigung ist nicht erforderlich. Solche Aufnahmen dürfen auf privaten Internetseiten, in sozialen Netzwerken, Foren und Fotoportalen ohne Verkaufsoption veröffentlicht werden. Als Ort der Aufnahme ist jeweils „Botanischer Garten Universität Heidelberg" zu benennen.

Kommerzielle Foto- und Filmaufnahmen bedürfen einer vorherigen Genehmigung und sind gebührenpflichtig.

Im Übrigen gilt die

Hausordnung der Universität Heidelberg